Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen und Einkaufsbedingungen ab Oktober 2020

Lieferbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Lieferbedingungen) (Stand Oktober 2020)

  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kreatize GmbH, Dessauer Str. 28-29, 10963 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 195200 B (nachfolgend "Anbieter" genannt), und Kunden des Anbieters (nachfolgend "Kunde" genannt), die auf der Website www.kreatize.com Bestellungen aufgeben.
  2. Die Lieferungen und Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder sonstigen Bedingungen des Kunden widersprochen.
  3. Das Lieferungs- und Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Der Kunde garantiert dem Anbieter hiermit im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens im Sinne des § 311 Abs. 1 BGB, dass er den Vertrag mit dem Anbieter in seiner Eigenschaft als Unternehmer abschließt und dass die Herstellung der vertragsgegenständlichen Waren nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere dass sie nicht zur Verwendung in Waffen bestimmt sind, und es sich nicht um Sicherheitsbauteile oder Bauteile für medizinische Verwendungen handelt.
  1. Contractual Object
  1. Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung von Waren durch den Anbieter. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der Angebotsanfrage des Kunden, die dieser auf der Internetseite des Anbieters stellt, sowie der verbindlichen Bestellung, die der Kunde an den Anbieter übermittelt.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Herstellung und der Lieferung der Waren zu beauftragen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren.
  1. Abschluss des Vertrages
  1. Die Präsentation der Fertigungsverfahren durch den Anbieter unter www.kreatize.com stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden dar. Auch die Ausschreibung der Herstellung des vom Kunden spezifizierten Bauteils mittels eines bestimmten Fertigungsverfahrens, die der Anbieter in Folge einer Kundenanfrage (nachfolgend „Quote“ genannt) an den Kunden übermittelt, stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden dar; sie ist unverbindlich und freibleibend. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Herstellung der spezifizierten Ware mittels des spezifizierten Herstellungsverfahrens in Auftrag zu geben.
  2. Erst die Bestellung der Herstellung der spezifizieren Waren mittels des spezifizierten Herstellungsverfahrens gilt als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Sofern sich aus der Bestellung nichts Abweichendes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, das Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang beim Anbieter anzunehmen. Erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Anbieter (Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter kann das Angebot des Kunden auch ohne vorherige ausdrückliche Annahme durch Versendung der Ware annehmen.
  3. Nach Eingang der Bestellung des Kunden beim Anbieter, erhält der Kunde eine automatisch erzeugte eMail, mit der der Anbieter bestätigt, die Bestellung erhalten zu haben. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt zwischen Anbieter und Kunde durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
  4. Die Bestellung, die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt über die Internetseite des Anbieters und/oder per Email zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte Emailadresse zutreffend ist, der Empfang der Emails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
  5. Der dem Kunden mit der ausdrücklichen Angebotsannahme (Auftragsbestätigung) mitgeteilte Liefertermin ist eine unverbindliche Angabe. Es handelt sich bei dem mitgeteilten Liefertermin nicht um die Zusicherung eines Fixtermins. Mit der Mitteilung des voraussichtlichen Liefertermins übernimmt der Anbieter keine Zusicherung für die Einhaltung des Termins. Der Eintritt des Lieferverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass in jedem Falle eine Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden erforderlich ist, wobei die Nachfristsetzung mindestens 10 Werktage betragen muss.
  6. Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  1. Preise, Versandkosten
  1. Die dem Kunden mitgeteilten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
  2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
  3. Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  1. Zahlungsbedingungen
  1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per:
  • Rechnung/Vorkasse
  1. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Vereinbaren die Parteien, dass der Kunde auf Rechnung zu zahlen hat, werden die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag 10 Tage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.
  1. Höhere Gewalt, Rücktrittsrecht
  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Kriegs- oder Ausnahmezustände, Unruhen, Streit, Aussperrung, behördliche Anordnung, Rohstoffmangel und Erkrankungen; dies alles auch bei Lieferanten des Anbieters) hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  2. Die in den Punkten 6.1 und 6.2 genannten Fälle berechtigen den Anbieter, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferverzögerung durch Zulieferer des Anbieters verschuldet ist, sofern der Anbieter zumutbare Anstrengungen unternimmt, unverzüglich zu liefern.
  3. In Fällen in denen der Anbieter aus den vorerwähnten Gründen von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist der Anbieter unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden nur zur Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verpflichtet.
  1. Lieferzeit, Lieferung und Versand
  1. Die Lieferzeit ist abhängig von der herzustellenden Ware und unterliegt der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Die Produktion und gegebenenfalls die vereinbarte Lieferzeit beginnen grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Incoterms®2010 EXW), d.h. der Anbieter erfüllt seine Verpflichtung dadurch, dass er die Ware in seinem Werk, Fabrik, Lager oder Sitz, oder sofern er einen Dritten zur Herstellung der Waren einschaltet, an dessen Werk, Fabrik, Lager oder Sitz zur Verfügung stellt. Die Ware wird vom Anbieter nicht verladen oder zur Ausfuhr freigemacht.
  1. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
  2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist oder vom Anbieter nicht bestritten wird.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
  2. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Kunden nicht zulässig.
  3. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  4. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
  5. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
  1. Schutzrechte
  1. Der Kunde steht dafür ein und stellt sicher, dass der Anbieter oder Auftragnehmer des Anbieters durch die Herstellung, den Besitz, das Anbieten, die Verarbeitung oder Veräußerung der herzustellenden Ware keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Firmen-, Namens-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Ausstattungs-, Design- oder Urheberrechte Dritter (inklusive entsprechender Schutzrechtsanmeldungen) („Schutzrechte“) verletzen. Verletzt der Kunde diese Pflicht schuldhaft, so stellt er den Anbieter und seine Auftragnehmer auf erste Anforderung des Anbieters von jedweden Ansprüchen Dritter aus solchen tatsächlichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen frei und trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die dem Anbieter in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten einerseits und Kosten, die aus der Beachtung einer möglichen Unterlassungspflicht resultieren andererseits.
  2. Die Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und werden im Rahmen des Zumutbaren entsprechenden Verletzungsansprüchen einvernehmlich entgegenwirken.
  1. Gewährleistungsrechte des Kunden, Mängelrüge
  1. Gewährleistungsrechte und Drittgewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierzu hat der Kunde die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den folgenden Abweichungen: Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Der Anbieter übernimmt grundsätzlich keinerlei Garantie für die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Waren, es sei denn eine solche Garantie wird im Einzelfall vereinbart. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für die von dem Kunden gewünschte Einsetzbarkeit, Funktionalität, Funktionstüchtigkeit, Belastbarkeit, Haltbarkeit und sonstige Eignung der herzustellenden Waren und der hierfür verwendeten Materialien für die von dem Kunden beabsichtigten oder objektiv zu erwartenden Einsatzzwecke („Konstruktionsrisiko“). Der Kunde allein trägt das Konstruktionsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter oder von ihm unterbeauftragte Hersteller Vorschläge zur Veränderung der Konstruktion machen und diese von dem Kunden angenommen werden oder wenn bestimmte Einsatzzwecke für den Anbieter objektiv vorhersehbar oder sich aus den Umständen der Bestellung ergeben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Konstruktion alle regulatorischen Anforderungen erfüllt. Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die dem Anbieter entstehen oder ihm gegenüber geltend gemacht werden, falls die vertragsgegenständlichen Waren entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als oder in Waffen, medizinische(n) Gerätschaften oder sicherheitsrelevante(n) Bauteile(n) verwendet werden.
  5. Sofern der Anbieter Dritte zur Herstellung der vertragsgegenständlichen Waren beauftragt und dem Anbieter Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten zustehen, tritt der Anbieter dem Kunden diese Gewährleistungsansprüche bereits hiermit vollumfänglich ab („Drittgewährleistungsrechte“).
  6. Der Kunde hat das Recht, von dem Anbieter zu verlangen, dass der Anbieter die Drittgewährleistungsrechte im Namen des Kunden gegenüber dem Dritthersteller geltend macht.
  7. Der Anbieter und der Kunde haben sich bei der Durchsetzung der Drittgewährleistungsrechte eng abzustimmen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eventuelle Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen oder auszulegen.
  8. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  9. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Anbieter geleiferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  1. Haftung des Anbieters
  1. Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sowie bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  3. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
  1. Damages in Transit
    Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Kunde solche Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. Die Reklamation und Kontaktaufnahme helfen dem Anbieter, seine eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer und/oder der Transportversicherung geltend machen zu können.
  2. Verschwiegenheitsverpflichtung
  1. Im Sinne dieser Vereinbarung sind “Vertrauliche Informationen” alle nicht-öffentlichen, vertraulichen und/oder geschützten Informationen des Kunden, einschließlich Informationen in Bezug auf Technologien, Produkte, geistiges Eigentum, Finanzen, Tätigkeiten und Geschäfte, einschließlich technische Zeichnungen, Informationen über Bauteile oder Geschäftsinformationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Kunde dem Anbieter offenlegt, unabhängig davon, ob dies schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgt, insbesondere technische Daten, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Erfindungen, strategische Pläne, Entwicklungspläne und behördliche Pläne, Projektaufzeichnungen, Richtlinien und Verfahren, Informationen zu Abläufen oder Technologien sowie die Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen geheim zu halten. Der Anbieter verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Bewertung der von dem Kunden offengelegten Anforderungen und für die Erstellung des Angebots an den Kunden sowie für die Herstellung der bestellten Waren bzw. Bauteile zu nutzen.
  3. Der Anbieter hat ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 14 das Recht, die Vertraulichen Informationen an die von ihm beauftragten (Sub-) Unternehmer bzw. Hersteller weiterzugeben, sofern dies zur Vertragserfüllung zweckmäßig erscheint. Der Anbieter stellt dabei sicher, dass alle von ihm beauftragten (Sub-) Unternehmer bzw. Hersteller, die Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, sich in vergleichbarem Maße zur Vertraulichkeit verpflichten wie der Anbieter in dieser Vereinbarung.
  4. Die Verschwiegenheitsverpflichtungen des Anbieters gemäß dieser Ziffer 14 gelten nicht für Vertrauliche Informationen,
  • die bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, oder
  • die der Öffentlichkeit nach Offenlegung zugänglich wurden, ohne dass dies auf einer unrechtmäßigen Handlung seitens des Anbieters beruht, oder
  • bei denen der Anbieter nachweisen kann, dass er die Informationen berechtigter Weise von einem Dritten erhalten hat und dass dieser Dritte zur Offenlegung berechtigt war und bei Offenlegung keine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat, oder
  • bei denen der Anbieter nachweisen kann, dass diese Information eigenständig ohne Bezug zu oder durch die Verwendung von Vertraulichen Informationen durch den Anbieter selbst oder für den Anbieter entwickelt wurden und der Anbieter dies durch schriftliche Aufzeichnungen belegen kann, oder
  • die der Anbieter aufgrund geltenden Rechts offenlegen muss.
  1. Wenn der Anbieter zur Offenlegung Vertraulicher Informationen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet ist, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, um ihm zu ermöglichen, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Offenlegung zu verhindern.
  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. German law applies to the exclusion of the conflict of law provisions. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von dessen kollisionsrechtlichen Bestimmungen. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehung und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Einkaufsbedingungen

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) (Stand Oktober 2020)

  1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kreatize GmbH, Dessauer Str. 28-29, 10963 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 195200 B (nachfolgend "Kreatize" genannt) und der Hersteller (nachfolgend "Hersteller" genannt).
  2. Die Lieferungen und Leistungen von Kreatize erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kreatize und dem Hersteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Herstellers widersprochen.
  3. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Hersteller und Kreatize kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen zustande, indem Kreatize dem Hersteller eine schriftliche (z. B. per Email) Bestellung übermittelt und der Hersteller diese Bestellung ausdrücklich annimmt.
  1. Vertragsgegenstand
  1. Kreatize schließt mit seinen Kunden (jeweils ein „Kunde“) Verträge über die Herstellung und den Versand von Waren. Zur Herstellung dieser Waren beauftragt Kreatize den Hersteller. Gegenstand des Vertrages ist daher die Herstellung von Waren durch den Hersteller für die Kunden von Kreatize.
  2. Die Spezifikationen der herzustellenden Ware ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Angebotsanfrage, die Kreatize dem Hersteller gesondert übermittelt. Der Hersteller hat bei der Herstellung der Ware die anerkannten Regeln der Technik und die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen einzuhalten. Soweit der Hersteller von Kreatize Zeichnungen, Muster oder sonstige Vorschriften oder Unterlagen erhalten hat, wird er sie, was die Ausführung und die Beschaffenheitsmerkmale des Liefergegenstandes angeht, einhalten. Änderungen des Liefergegenstandes, eines bereits freigegebenen Produktionsprozesses bzw. dessen Verlagerung an einen anderen Standort bedürfen einer rechtzeitigen schriftlichen Anzeige durch den Hersteller und der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Kreatize in schriftlicher Form.
  3. Der Hersteller ist nicht berechtigt, Dritte mit der Herstellung der Waren zu beauftragen, es sei denn Kreatize stimmt dem vorher ausdrücklich schriftlich.
  1. Preise, Versandkosten
  1. Die zwischen Hersteller und Kreatize vereinbarten Preise und Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
  2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Im Verhältnis zum Hersteller hat Kreatize die Versandkosten zu tragen.
  3. Die Bezahlung erfolgt aufgrund ordnungsgemäßer Rechnungsstellung einschließlich Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach 45 Tagen sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
  1. Lieferzeit, Vertragsstrafe und Lieferung
  1. Die Lieferzeit ist abhängig von der herzustellenden Ware und unterliegt der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Die individuell vereinbarte Lieferzeit bzw. der Liefertermin ist verbindlich (relatives Fixgeschäft).
  2. Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW (Incoterms®2010), d.h. der Hersteller erfüllt seine Verpflichtung dadurch, dass er die Ware in seinem Werk, Fabrik, Lager oder Sitz zur Verfügung stellt. Die Ware wird vom Hersteller nicht verladen oder zur Ausfuhr freigemacht.
  3. Kreatize ist berechtigt, die jeweilige Ware direkt vom Kunden übernehmen zu lassen.
  1. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Hersteller nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
  2. Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises für die herzustellenden Waren und Übergabe der hergestellten Waren an die Transportperson gehen diese in das Eigentum von Kreatize über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Herstellers ist ausgeschlossen.
  1. Gewährleistung und Haftung
  1. Sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsvorschriften.
  2. Bei Mängeln leistet der Hersteller nach Wahl von Kreatize Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann Kreatize nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Hersteller nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Weiterhin muss dem Hersteller im Falle einer Nachlieferung eine angemessene Frist gesetzt werden. In beiden Fällen (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) trägt der Hersteller alle hierdurch bei ihm oder Kreatize anfallenden Kosten, z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle beim Kunden. Gleiches gilt für gegebenenfalls anfallende Einbau- und Ausbaukosten. Im Falle der Nachlieferung hat der Hersteller die mangelhafte Ware auf seine Kosten zurückzunehmen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Kreatize unzumutbar oder beginnt der Hersteller nicht unverzüglich mit ihr, so kann Kreatize ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag/von der Bestellung zurücktreten sowie die Produkte auf Gefahr und Kosten des Herstellers zurücksenden. In diesen und anderen, dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder zur Vermeidung größerer Schäden, wenn es nicht mehr möglich ist, den Hersteller vom Mangel zu unterrichten und ihm eine, wenn auch kurze Frist zur Abhilfe zu setzen, kann Kreatize auf Kosten des Herstellers die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen.
  4. Kreatize ist berechtigt, ihre Gewährleistungsrechte an den Kunden abzutreten und/oder diese im Namen des Kunden gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
  5. Weitergehende Ansprüche von Kreatize, insbesondere wegen Schadenersatz oder Hersteller-Garantien bleiben unberührt.
  1. Produkthaftung
  1. Soweit der Hersteller einen Produktfehler verursacht hat und/oder (je nach zugrundeliegender Anspruchsgrundlage) ihn zu vertreten hat, ist der Hersteller verpflichtet, auf erste Aufforderung von Kreatize Schadenersatz zu leisten oder Kreatize gegenüber allen Ansprüchen von Dritten freizustellen, vorausgesetzt die Ursache des Anspruchs liegt innerhalb der Kontrolle und Organisation des Herstellers und der Hersteller wäre selbst gegenüber Dritten haftbar. Soweit auf Seiten von Kreatize eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden vorliegt, kann der Hersteller dieses Mitverschulden oder diese Mitverursachung gegenüber Kreatize geltend machen. Im Verhältnis zwischen Kreatize und dem Hersteller richtet sich der jeweilige Anteil an den Schadenersatzleistungen nach dem entsprechenden anteiligen Mitverschulden (§ 254 BGB) und/ oder Mitverursachung.
  2. Die Pflichten der Hersteller nach Ziffer 7.1 umfassen auch die Kosten, die Kreatize durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oder sonst im Zusammenhang mit der Abwehr von Produkthaftungsansprüchen entstehen. Unterliegt Kreatize im Verhältnis zu dem Geschädigten besonderen Beweislastregeln, so gelten diese Beweislastregeln auch im Verhältnis Kreatize zu Hersteller, sofern die zu beweisenden Umstände nicht dem Verantwortungsbereich von Kreatize zuzurechnen sind.
  3. In Produkthaftungsfällen nach Ziffer 7.1 wird der Hersteller Kreatize im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Informationen und jede Unterstützung geben, um die Ansprüche abzuwehren.
  4. Soweit eine Rückrufaktion oder ein Eigentümerbenachrichtigungsprogramm zur Erfüllung eines Gesetzes, einer Verordnung, Anordnung oder einer sonstigen staatlichen Anforderung oder als Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung von Personenschäden oder Tod erforderlich ist oder im Falle von sonstige Feld- oder Serviceaktionen, werden die Kosten, einschließlich u. a. Arbeits-, Transport- und Nachweisbarkeitskosten, auf der Grundlage des Kreatize bzw. dem Hersteller zuzurechnenden Mitverschuldens (§ 254 BGB)/Mitverursachung umgelegt. Kreatize teilt dem Hersteller – soweit möglich und angemessen – den Inhalt und den Umfang der durchzuführenden Rückrufaktionen oder sonstige Feld- oder Serviceaktionen mit und gibt dem Hersteller die Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen. Alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt.
  5. Der Hersteller ist verpflichtet, zur Abdeckung der Risiken der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten. Auf Verlangen von Kreatize hat er den Abschluss einer solchen Versicherung unverzüglich nachzuweisen. Ist der Hersteller nicht in der Lage, einen Nachweis über die Versicherungspolicen innerhalb von zwei Wochen zu liefern, so hat Kreatize das Recht, eine solche Versicherung auf Kosten des Herstellers abzuschließen.
  1. Schutzrechte
  1. Der Hersteller steht dafür ein und stellt sicher, dass Kreatize oder Kunden von Kreatize durch die Herstellung, den Besitz, das Anbieten, die Verarbeitung, die Benutzung oder Veräußerung der herzustellenden Ware keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Firmen-, Namens-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Ausstattungs-, Design- oder Urheberrechte Dritter (inklusive entsprechender Schutzrechtsanmeldungen) („Schutzrechte“) verletzen. Verletzt der Hersteller diese Pflicht schuldhaft, so stellt er Kreatize und ihre Kunden auf erste Anforderung von Kreatize von jedweden Ansprüchen Dritter aus solchen tatsächlichen oder behaupteten Schutzrechtsverletzungen frei und trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen, die Kreatize in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten einerseits und Kosten, die aus der Beachtung einer möglichen Unterlassungspflicht resultieren andererseits.
  2. Ziffer 8.1 findet keine Anwendung, wenn der Liefergegenstand nach Zeichnungen, Modellen oder sonstigen detaillierten Angaben von Kreatize und/oder deren Kunden gefertigt worden ist und dem Lieferanten weder bekannt war noch bekannt sein musste, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  3. Die Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich von bekannt werdenden Verletzungsrisiken und angeblichen Verletzungsfällen zu unterrichten und werden im Rahmen des Zumutbaren entsprechenden Verletzungsansprüchen einvernehmlich entgegenwirken.
  1. Verschwiegenheitsverpflichtung
  1. Im Sinne dieser Vereinbarung sind “Vertrauliche Informationen” alle nicht-öffentlichen, vertraulichen und/oder geschützten Informationen des Kunden und von Kreatize, einschließlich Informationen in Bezug auf Technologien, Produkte, geistiges Eigentum, Finanzen, Tätigkeiten und Geschäfte, einschließlich technische Zeichnungen, Informationen über Bauteile oder Geschäftsinformationen in Bezug auf diese technischen Zeichnungen und Bauteile, die der Kunde dem Anbieter offenlegt, unabhängig davon, ob dies schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgt, insbesondere technische Daten, wissenschaftliche Informationen, Forschungsziele, Erfindungen, strategische Pläne, Entwicklungspläne und behördliche Pläne, Projektaufzeichnungen, Richtlinien und Verfahren, Informationen zu Abläufen oder Technologien sowie die Tatsache, dass Kreatize den Hersteller beauftragt hat.
  2. Der Hersteller verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen geheim zu halten. Der Hersteller verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung (Herstellung und Versand von Waren bzw. Bauteilen) zu nutzen.
  3. Die Verschwiegenheitsverpflichtungen des Anbieters gemäß dieser Ziffer 9 gelten nicht für Vertrauliche Informationen,
  1. die bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, oder
  2. die der Öffentlichkeit nach Offenlegung zugänglich wurden, ohne dass dies auf einer unrechtmäßigen Handlung seitens des Herstellers beruht, oder
  3. bei denen der Hersteller nachweisen kann, dass er die Informationen berechtigter Weise von einem Dritten erhalten hat und dass dieser Dritte zur Offenlegung berechtigt war und bei Offenlegung keine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat, oder
  4. bei denen der Hersteller nachweisen kann, dass diese Information eigenständig ohne Bezug zu oder durch die Verwendung von Vertraulichen Informationen durch den Hersteller selbst oder für den Hersteller entwickelt wurden und der Hersteller dies durch schriftliche Aufzeichnungen belegen kann, oder
  5. die der Hersteller aufgrund geltenden Rechts offenlegen muss.
  6. Wenn der Hersteller zur Offenlegung Vertraulicher Informationen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet ist, informiert der Hersteller Kreatize unverzüglich, um ihm zu ermöglichen, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Offenlegung zu verhindern.
  1. Qualität
  1. Der Lieferant verpflichtet sich vor Lieferung der Waren, eine Fertigung, Verpackung und Prüfung gemäß der “Partner-Kooperationsrichtlinie” durchgeführt zu haben.
  2. KREATIZE behält sich im Hinblick auf Verpflichtungen des Liefertermins und der Montage das Recht vor, kleinere optische Mängel, wie Rost, Verschmutzungen, Entgraten und leichte Kratzer selbst zu beseitigen. Mängel werden auf Kosten des Lieferanten beseitigt.
  1. Rechtswahl, Gerichtsstand
  1. German law applies to the exclusion of the conflict of law provisions. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von dessen kollisionsrechtlichen Bestimmungen. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Kreatize. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  1. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
  1. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schriftoder Textform widerspricht.
  1. Salvatorische Klausel
  1. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.